Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Zahl der Mitglieder des Zentralbetriebsrates bestimmt sich nach der Zahl der am Tag der Wahlkundmachung (§ 45) im Unternehmen beschäftigten Dienstnehmer§ 38 LwBRWO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen. Im übrigen ist § 3 sinngemäß anzuwenden.
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(2) Die Zahl der Mitglieder des Zentralbetriebsrates bestimmt sich nach der Zahl der am Tag der Wahlkundmachung (§ 45) im Unternehmen beschäftigten Dienstnehmer§ 38 LwBRWO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen. Im übrigen ist § 3 sinngemäß anzuwenden.