§ 51 LwBRWO 1976 (weggefallen)

Landw. Betriebsrats-Wahlordnung 1976

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verliert die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 7§ 51 LwBRWO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen. März 1950, LGBl. Nr. 18, über die Wahl der Betriebsräte und Vertrauensmänner in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung), in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 386/1968 ihre Wirksamkeit.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.05.2023
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verliert die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 7§ 51 LwBRWO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen. März 1950, LGBl. Nr. 18, über die Wahl der Betriebsräte und Vertrauensmänner in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung), in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 386/1968 ihre Wirksamkeit.

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