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Legende:
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(2) Bei der Leinenführigkeit ist insbesondere das Gehen und Laufen mit angeleintem Hund zu üben und vorzuzeigen. Dabei sind Hindernisse wie Wendungen, Tempowechsel und Anhalten vorzusehen.
(3) Die Sitzausbildung hat insbesondere das Absetzen des Hundes aus der Bewegung zu umfassen. Die Übung muss mit freifolgendem Hund geübt und gezeigt werden.
(4) Bei der Freifolgeausbildung ist insbesondere das Gehen und Laufen mit freifolgendem Hund zu üben und vorzuzeigen. Dabei sind Hindernisse wie Wendungen, Tempowechsel und Anhalten vorzusehen.
(5) Bei der praktischen Ausbildung (Abs. 2 bis 4) hat die Bewältigung von Stresssituationen besondere Berücksichtigung zu finden.
(2) Bei der Leinenführigkeit ist insbesondere das Gehen und Laufen mit angeleintem Hund zu üben und vorzuzeigen. Dabei sind Hindernisse wie Wendungen, Tempowechsel und Anhalten vorzusehen.
(3) Die Sitzausbildung hat insbesondere das Absetzen des Hundes aus der Bewegung zu umfassen. Die Übung muss mit freifolgendem Hund geübt und gezeigt werden.
(4) Bei der Freifolgeausbildung ist insbesondere das Gehen und Laufen mit freifolgendem Hund zu üben und vorzuzeigen. Dabei sind Hindernisse wie Wendungen, Tempowechsel und Anhalten vorzusehen.
(5) Bei der praktischen Ausbildung (Abs. 2 bis 4) hat die Bewältigung von Stresssituationen besondere Berücksichtigung zu finden.