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Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-NeunkirchenStF: LGBl. 8000/75-0LGBl. 8000/75-1
Änderung
LGBl. 8000/75-1LGBl. 8000/75-2
LGBl. 8000/75-2LGBl. 8000/75-3
LGBl. 8000/75-3LGBl. 8000/75-4
LGBl. 8000/75-4LGBl. Nr. 45/2021
Die NÖ Landesregierung hat am 11. August 2010 aufgrund der §§ 1 und 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBL. 8000–23, verordnet:
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-NeunkirchenStF: LGBl. 8000/75-0LGBl. 8000/75-1
Änderung
LGBl. 8000/75-1LGBl. 8000/75-2
LGBl. 8000/75-2LGBl. 8000/75-3
LGBl. 8000/75-3LGBl. 8000/75-4
LGBl. 8000/75-4LGBl. Nr. 45/2021
Die NÖ Landesregierung hat am 11. August 2010 aufgrund der §§ 1 und 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBL. 8000–23, verordnet:
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen