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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Zum Amtsführenden Präsidenten kann nur eine Person bestellt werden, die stimmberechtigtes Mitglied des Kollegiums ist.
(3) Führt der Amtsführende Präsident den Vorsitz, so hat er sich als stimmberechtigtes Mitglied durch ein in gleicher Weise bestelltes Ersatzmitglied vertreten zu lassen.
(2) Zum Amtsführenden Präsidenten kann nur eine Person bestellt werden, die stimmberechtigtes Mitglied des Kollegiums ist.
(3) Führt der Amtsführende Präsident den Vorsitz, so hat er sich als stimmberechtigtes Mitglied durch ein in gleicher Weise bestelltes Ersatzmitglied vertreten zu lassen.