Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Gehört jedoch der Präsident des Landesschulrates nicht der stärksten Partei des Landtages an, so ist dem Vorschlag ein Antrag der stärksten Partei des Landtages zugrundezulegen.
(3) Als Vizepräsident kann nur eine Person bestellt werden, die stimmberechtigtes Mitglied des Kollegiums ist.
(2) Gehört jedoch der Präsident des Landesschulrates nicht der stärksten Partei des Landtages an, so ist dem Vorschlag ein Antrag der stärksten Partei des Landtages zugrundezulegen.
(3) Als Vizepräsident kann nur eine Person bestellt werden, die stimmberechtigtes Mitglied des Kollegiums ist.