NÖ Datenschutzgesetz (NÖ DSG) Fundstelle (weggefallen)

NÖ Datenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.07.2018 bis 31.12.9999
NÖ DatenschutzgesetzStF: LGBl. 0901-0
[CELEX-Nr (NÖ DSG) Fundstelle seit 16.07.2018 weggefallen.: 395L0046]

Änderung

LGBl. 0901-1

LGBl. 0901-2

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 3. Oktober 2013 beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt:
Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 1

Allgemeines

§ 2

Geltungsbereich

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt:
Verwendung von Daten

§ 4

Grundsätze

§ 5

Festlegung von Treu und Glauben

§ 6

Pflichten des Auftraggebers

§ 7

Zulässigkeit der Verwendung von Daten

§ 8

Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei
Verwendung nicht-sensibler Daten

§ 9

Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei
Verwendung sensibler Daten

§ 10

Zulässigkeit der Überlassung von Daten zur
Erbringung von Dienstleistungen

§ 11

Pflichten des Dienstleisters

§ 12

Genehmigungsfreie Übermittlung und
Überlassung von Daten in das Ausland

§ 13

Genehmigungspflichtige Übermittlung und
Überlassung von Daten ins Ausland

3. Abschnitt:
Datensicherheit

§ 14

Datensicherheitsmaßnahmen

§ 15

Datengeheimnis

§ 16

Besondere Verwendungszwecke

4. Abschnitt:
Publizität der Datenanwendungen

§ 17

Auskunftspflicht

5. Abschnitt:
Aufnahme der Datenanwendung

§ 18

Vorabkontrolle

§ 19

Verfahren zur Vorabkontrolle

6. Abschnitt:
Die Rechte des Betroffenen

§ 20

Auskunftsrecht

§ 21

Auskunftsverfahren

§ 22

Recht auf Richtigstellung oder Löschung

§ 23

Widerspruchsrecht

§ 24

Die Rechte des Betroffenen bei der Verwendung nur indirekt personenbezogener Daten

7. Abschnitt: Rechtsschutz

§ 25

Kontrollbefugnisse der Datenschutzbehörde

§ 26

Beschwerde an die Datenschutzbehörde

§ 27

Anrufung der Gerichte

§ 28

Schadenersatz

§ 29

Gemeinsame Bestimmungen

8. Abschnitt:
Strafbestimmungen

§ 30

Verwaltungsstrafbestimmung

9. Abschnitt:
Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 31

Mitteilungen an die Europäische Kommission und
an die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 32

Anhörungsverfahren, Berichtspflicht

§ 33

Datenanwendungen des Landtages

§ 34

Umgesetzte EG-Richtlinien

§ 35

Inkrafttreten

§ 36

Übergangsbestimmungen

Stand vor dem 16.07.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 16.07.2018
NÖ DatenschutzgesetzStF: LGBl. 0901-0
[CELEX-Nr (NÖ DSG) Fundstelle seit 16.07.2018 weggefallen.: 395L0046]

Änderung

LGBl. 0901-1

LGBl. 0901-2

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 3. Oktober 2013 beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt:
Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 1

Allgemeines

§ 2

Geltungsbereich

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt:
Verwendung von Daten

§ 4

Grundsätze

§ 5

Festlegung von Treu und Glauben

§ 6

Pflichten des Auftraggebers

§ 7

Zulässigkeit der Verwendung von Daten

§ 8

Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei
Verwendung nicht-sensibler Daten

§ 9

Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei
Verwendung sensibler Daten

§ 10

Zulässigkeit der Überlassung von Daten zur
Erbringung von Dienstleistungen

§ 11

Pflichten des Dienstleisters

§ 12

Genehmigungsfreie Übermittlung und
Überlassung von Daten in das Ausland

§ 13

Genehmigungspflichtige Übermittlung und
Überlassung von Daten ins Ausland

3. Abschnitt:
Datensicherheit

§ 14

Datensicherheitsmaßnahmen

§ 15

Datengeheimnis

§ 16

Besondere Verwendungszwecke

4. Abschnitt:
Publizität der Datenanwendungen

§ 17

Auskunftspflicht

5. Abschnitt:
Aufnahme der Datenanwendung

§ 18

Vorabkontrolle

§ 19

Verfahren zur Vorabkontrolle

6. Abschnitt:
Die Rechte des Betroffenen

§ 20

Auskunftsrecht

§ 21

Auskunftsverfahren

§ 22

Recht auf Richtigstellung oder Löschung

§ 23

Widerspruchsrecht

§ 24

Die Rechte des Betroffenen bei der Verwendung nur indirekt personenbezogener Daten

7. Abschnitt: Rechtsschutz

§ 25

Kontrollbefugnisse der Datenschutzbehörde

§ 26

Beschwerde an die Datenschutzbehörde

§ 27

Anrufung der Gerichte

§ 28

Schadenersatz

§ 29

Gemeinsame Bestimmungen

8. Abschnitt:
Strafbestimmungen

§ 30

Verwaltungsstrafbestimmung

9. Abschnitt:
Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 31

Mitteilungen an die Europäische Kommission und
an die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 32

Anhörungsverfahren, Berichtspflicht

§ 33

Datenanwendungen des Landtages

§ 34

Umgesetzte EG-Richtlinien

§ 35

Inkrafttreten

§ 36

Übergangsbestimmungen

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