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(2) Keiner Genehmigung gemäß § 13 bedarf weiters der Datenverkehr mit Empfängern in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz. Die Landesregierung stellt mit Verordnung fest, welche Drittstaaten angemessenen Datenschutz gewährleisten.
Maßgebend für die Angemessenheit des Schutzes ist
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(3) Darüberhinaus ist der Datenverkehr ins Ausland dann genehmigungsfrei, wenn
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(4) Ist eine Übermittlung oder Überlassung von Daten ins Ausland
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(5) Voraussetzung für die Zulässigkeit jeder Übermittlung oder Überlassung in das Ausland ist die Zulässigkeit der Datenanwendung im Inland gemäß § 7. Bei Überlassungen ins Ausland muss darüber hinaus die schriftliche Zusage des ausländischen Dienstleisters an den inländischen Auftraggeber – oder in den Fällen des § 13 Abs. 4 an den inländischen Dienstleister – vorliegen, dass er die Dienstleisterpflichten gemäß § 11 einhalten werde. Dies entfällt, wenn die Dienstleistung im Ausland in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, die im innerstaatlichen Recht den Rang eines Gesetzes haben und unmittelbar anwendbar sind.
(2) Keiner Genehmigung gemäß § 13 bedarf weiters der Datenverkehr mit Empfängern in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz. Die Landesregierung stellt mit Verordnung fest, welche Drittstaaten angemessenen Datenschutz gewährleisten.
Maßgebend für die Angemessenheit des Schutzes ist
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(3) Darüberhinaus ist der Datenverkehr ins Ausland dann genehmigungsfrei, wenn
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(4) Ist eine Übermittlung oder Überlassung von Daten ins Ausland
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(5) Voraussetzung für die Zulässigkeit jeder Übermittlung oder Überlassung in das Ausland ist die Zulässigkeit der Datenanwendung im Inland gemäß § 7. Bei Überlassungen ins Ausland muss darüber hinaus die schriftliche Zusage des ausländischen Dienstleisters an den inländischen Auftraggeber – oder in den Fällen des § 13 Abs. 4 an den inländischen Dienstleister – vorliegen, dass er die Dienstleisterpflichten gemäß § 11 einhalten werde. Dies entfällt, wenn die Dienstleistung im Ausland in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, die im innerstaatlichen Recht den Rang eines Gesetzes haben und unmittelbar anwendbar sind.