§ 2 NÖ HV (weggefallen)

NÖ Hortverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Horte sind Einrichtungen, in denen schulpflichtige Minderjährige regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages außerhalb des Schulunterrichts betreut und erzogen werden§ 2 NÖ HV seit 31.12.2018 weggefallen. Nicht als Horte gelten Einrichtungen, in denen schulpflichtige Minderjährige nur zum Zwecke der Verköstigung versorgt werden oder deren Öffnungszeiten weniger als 20 Stunden monatlich betragen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
Horte sind Einrichtungen, in denen schulpflichtige Minderjährige regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages außerhalb des Schulunterrichts betreut und erzogen werden§ 2 NÖ HV seit 31.12.2018 weggefallen. Nicht als Horte gelten Einrichtungen, in denen schulpflichtige Minderjährige nur zum Zwecke der Verköstigung versorgt werden oder deren Öffnungszeiten weniger als 20 Stunden monatlich betragen.

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