§ 12 NÖ HV (weggefallen)

NÖ Hortverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Hauptferien sowie die sonst üblichen Ferienzeiten sind unter Berücksichtigung der jeweiligen schulischen und örtlichen Bedürfnisse vom Rechtsträger festzulegen§ 12 NÖ HV seit 31.12.2018 weggefallen. Die Hauptferien sollen durchgehend 4 Wochen dauern. Der Rechtsträger darf entsprechend dem Bedarf der Eltern (Erziehungsberechtigten) mehrerer schulpflichtiger Minderjähriger längere oder kürzere Hauptferien festsetzen oder von der Festsetzung von Hauptferien absehen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
Die Hauptferien sowie die sonst üblichen Ferienzeiten sind unter Berücksichtigung der jeweiligen schulischen und örtlichen Bedürfnisse vom Rechtsträger festzulegen§ 12 NÖ HV seit 31.12.2018 weggefallen. Die Hauptferien sollen durchgehend 4 Wochen dauern. Der Rechtsträger darf entsprechend dem Bedarf der Eltern (Erziehungsberechtigten) mehrerer schulpflichtiger Minderjähriger längere oder kürzere Hauptferien festsetzen oder von der Festsetzung von Hauptferien absehen.

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