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(2) Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Verwaltungsabgabe außerdem unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse abzustufen.
(3) Für die Überprüfung statischer Berechnungen und der dazugehörigen Konstruktionspläne ist die Verwaltungsabgabe abweichend von Abs. 1 letzter Satz je Seite (210 x 297 mm) der statischen Berechnung und je Format (210 x 297 mm) der Pläne festzusetzen.
(4) Wird eine im Tarif angegebene Rechtsvorschrift geändert, so bleibt die Verpflichtung zur Entrichtung der Verwaltungsabgabe bestehen, wenn der abgabenpflichtige Tatbestand seinem Inhalt nach unverändert geblieben ist.
(5) Der Tarif und die in Abs. 1 angeführten Beträge verändern sich jährlich mit Beginn eines jeden Kalenderjahres in dem Maß, das sich aus der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2005 oder des an seine Stelle tretenden Index im Zeitraum vom 1. September des vorvergangenen bis zum 31. August des dem Zeitpunkt der Valorisierung vorangegangenen Kalenderjahres ergibt. Ändern sich der Tarif und die in Abs. 1 angeführten Beträge, sind Beträge
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(2) Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Verwaltungsabgabe außerdem unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse abzustufen.
(3) Für die Überprüfung statischer Berechnungen und der dazugehörigen Konstruktionspläne ist die Verwaltungsabgabe abweichend von Abs. 1 letzter Satz je Seite (210 x 297 mm) der statischen Berechnung und je Format (210 x 297 mm) der Pläne festzusetzen.
(4) Wird eine im Tarif angegebene Rechtsvorschrift geändert, so bleibt die Verpflichtung zur Entrichtung der Verwaltungsabgabe bestehen, wenn der abgabenpflichtige Tatbestand seinem Inhalt nach unverändert geblieben ist.
(5) Der Tarif und die in Abs. 1 angeführten Beträge verändern sich jährlich mit Beginn eines jeden Kalenderjahres in dem Maß, das sich aus der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2005 oder des an seine Stelle tretenden Index im Zeitraum vom 1. September des vorvergangenen bis zum 31. August des dem Zeitpunkt der Valorisierung vorangegangenen Kalenderjahres ergibt. Ändern sich der Tarif und die in Abs. 1 angeführten Beträge, sind Beträge
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