§ 17 NÖ SK (weggefallen)

NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
(1) Der durch das Schulbaufondsgesetz, LGBl.Nr. 55/1949§ 17 NÖ in der geltenden Fassung, errichtete Schulbaufonds wird aufgelöstSK seit 31.08.2018 weggefallen. Alle Rechte und Pflichten gehen gleichzeitig auf den durch dieses Gesetz errichteten Fonds über.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Schulbaufondsgesetz, LGBl.Nr. 55/1949, in der geltenden Fassung, außer Wirksamkeit.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2018
(1) Der durch das Schulbaufondsgesetz, LGBl.Nr. 55/1949§ 17 NÖ in der geltenden Fassung, errichtete Schulbaufonds wird aufgelöstSK seit 31.08.2018 weggefallen. Alle Rechte und Pflichten gehen gleichzeitig auf den durch dieses Gesetz errichteten Fonds über.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Schulbaufondsgesetz, LGBl.Nr. 55/1949, in der geltenden Fassung, außer Wirksamkeit.

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