Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(1) Es ist dafür zu sorgen, dass öffenbare Fenster und Lichtkuppeln
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(2) Lichtkuppeln und Glasdächer sind
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(3) § 47 § 9 NÖist anzuwenden auf Lichtkuppeln und Glasdächer, die Abs LFW ASt-VO seit 31.05.2023 weggefallen. 3 Z 1 nicht entsprechen, mit In-Kraft-Treten der Verordnung.
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(1) Es ist dafür zu sorgen, dass öffenbare Fenster und Lichtkuppeln
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(2) Lichtkuppeln und Glasdächer sind
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(3) § 47 § 9 NÖist anzuwenden auf Lichtkuppeln und Glasdächer, die Abs LFW ASt-VO seit 31.05.2023 weggefallen. 3 Z 1 nicht entsprechen, mit In-Kraft-Treten der Verordnung.