§ 2 NÖ RDV (weggefallen)

NÖ Rettungsdienstbeitragsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.11.2017 bis 31.12.9999
Als Mindestbeitrag gemäß § 2 Abs. 5 § 2 NÖdes NÖ Rettungsdienstgesetzes, LGBl. 9430–3, auf den eine Anrechnung von nicht periodischen Geld- und Sachleistungen nicht stattfinden darf, werden € 1,09 je Einwohner der Gemeinde festgesetzt RDV seit 14.11.2017 weggefallen.

Stand vor dem 14.11.2017

In Kraft vom 01.01.2015 bis 14.11.2017
Als Mindestbeitrag gemäß § 2 Abs. 5 § 2 NÖdes NÖ Rettungsdienstgesetzes, LGBl. 9430–3, auf den eine Anrechnung von nicht periodischen Geld- und Sachleistungen nicht stattfinden darf, werden € 1,09 je Einwohner der Gemeinde festgesetzt RDV seit 14.11.2017 weggefallen.

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