Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Stützpunkt gliedert sich in
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(3) Die in § 62a Abs§ 7 NÖ LF seit 09.05.2019 weggefallen. 2 Z 2 und 4 NÖ FGG genannten Aufgaben sind von der in der Schule eingerichteten Prüf- und Erprobungsstelle wahrzunehmen.
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(4) Im Katastrophenlager sind Ausrüstungsgegenstände und Geräte bereitzuhalten für
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(2) Der Stützpunkt gliedert sich in
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(3) Die in § 62a Abs§ 7 NÖ LF seit 09.05.2019 weggefallen. 2 Z 2 und 4 NÖ FGG genannten Aufgaben sind von der in der Schule eingerichteten Prüf- und Erprobungsstelle wahrzunehmen.
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(4) Im Katastrophenlager sind Ausrüstungsgegenstände und Geräte bereitzuhalten für
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