§ 1 NÖ GWLVG Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal

NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.01.2019 bis 31.12.9999

Dem Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal gehören die Gemeinden Breitenau, Lanzenkirchen, Natschbach-Loipersbach, Pitten, Scheiblingkirchen-Thernberg, Schwarzau am SteinfeldeSteinfeld, Seebenstein und Warth an. Der Gemeindeverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Pitten.

Stand vor dem 30.01.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 30.01.2019

Dem Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal gehören die Gemeinden Breitenau, Lanzenkirchen, Natschbach-Loipersbach, Pitten, Scheiblingkirchen-Thernberg, Schwarzau am SteinfeldeSteinfeld, Seebenstein und Warth an. Der Gemeindeverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Pitten.

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