§ 10 NÖ SchZG 1978 (weggefallen)

NÖ Schulzeitgesetz 1978

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 15§ 10 NÖ SchZG 1978 seit 31.12.2018 weggefallen. August 1965 in Kraft.

(2) Verordnungen der Landesregierung und der Schulbehörden des Bundes können schon vom Tage der Kundmachung dieses Gesetzes an erlassen werden, doch dürfen sie frühestens mit 15. August 1965 in Kraft gesetzt werden.

(3) Mit Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes treten alle bisherigen Bestimmungen über die Unterrichtszeit an öffentlichen Pflichtschulen in Gemäßheit des Geltungsbereiches nach § 1 Abs. 1 außer Kraft. Insbesondere außer Kraft treten die §§ 15 und 53 bis 62 Abs. 2 der mit Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 29. September 1905, RGBl. Nr. 159, erlassenen Schul- und Unterrichtsordnung für allgemeine Volksschulen und für Bürgerschulen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
(1) Dieses Gesetz tritt mit 15§ 10 NÖ SchZG 1978 seit 31.12.2018 weggefallen. August 1965 in Kraft.

(2) Verordnungen der Landesregierung und der Schulbehörden des Bundes können schon vom Tage der Kundmachung dieses Gesetzes an erlassen werden, doch dürfen sie frühestens mit 15. August 1965 in Kraft gesetzt werden.

(3) Mit Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes treten alle bisherigen Bestimmungen über die Unterrichtszeit an öffentlichen Pflichtschulen in Gemäßheit des Geltungsbereiches nach § 1 Abs. 1 außer Kraft. Insbesondere außer Kraft treten die §§ 15 und 53 bis 62 Abs. 2 der mit Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 29. September 1905, RGBl. Nr. 159, erlassenen Schul- und Unterrichtsordnung für allgemeine Volksschulen und für Bürgerschulen.

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