§ 1 NÖ KB (weggefallen)

NÖ Kassen- und Buchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung regelt das Kassenwesen und die Buchführung der Gemeinde außer den Sonderkassen von wirtschaftlichen Gemeindeunternehmungen mit kaufmännischer Buchführung§ 1 NÖ KB seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Funktionsbezeichnungen nach dieser Verordnung können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Funktionsinhabers oder der Funktionsinhaberin zum Ausdruck bringt.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
(1) Diese Verordnung regelt das Kassenwesen und die Buchführung der Gemeinde außer den Sonderkassen von wirtschaftlichen Gemeindeunternehmungen mit kaufmännischer Buchführung§ 1 NÖ KB seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Funktionsbezeichnungen nach dieser Verordnung können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Funktionsinhabers oder der Funktionsinhaberin zum Ausdruck bringt.

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