§ 4 NÖ KB (weggefallen)

NÖ Kassen- und Buchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Zu den Aufgaben der Gemeindekasse gehören jedenfalls:

1.

der Vollzug der Einnahmen und Ausgaben

2.

die Unterstützung des Bürgermeisters bei der wirtschaftlichen Verwaltung der Zahlungsmittel und der Kassenbestände

3.

die Durchführung der Buchungen samt den entsprechenden Abschlüssen

4.

die Verwahrung der Bücher und Belege

5.

die Unterstützung des Bürgermeisters bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses.

§ 4 NÖ KB seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
Zu den Aufgaben der Gemeindekasse gehören jedenfalls:

1.

der Vollzug der Einnahmen und Ausgaben

2.

die Unterstützung des Bürgermeisters bei der wirtschaftlichen Verwaltung der Zahlungsmittel und der Kassenbestände

3.

die Durchführung der Buchungen samt den entsprechenden Abschlüssen

4.

die Verwahrung der Bücher und Belege

5.

die Unterstützung des Bürgermeisters bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses.

§ 4 NÖ KB seit 31.12.2019 weggefallen.

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