Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Jeder Ausgabebeleg hat darüber hinaus die Unterschrift oder eine unverwechselbare Paraphe des Anordnungsbefugten zu enthalten§ 16 NÖ KB seit 31.12.2019 weggefallen.
(3) Bei Ausgaben, die einen Beschluss eines Kollegialorgans erfordern, ist dieser unter Angabe des Beschlussdatums am Beleg oder in anderer geeigneter Form anzuführen.
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(2) Jeder Ausgabebeleg hat darüber hinaus die Unterschrift oder eine unverwechselbare Paraphe des Anordnungsbefugten zu enthalten§ 16 NÖ KB seit 31.12.2019 weggefallen.
(3) Bei Ausgaben, die einen Beschluss eines Kollegialorgans erfordern, ist dieser unter Angabe des Beschlussdatums am Beleg oder in anderer geeigneter Form anzuführen.