§ 1 NÖ WBG 2002 (weggefallen)

NÖ Weinbaugesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.01.2020 bis 31.12.9999
Ziele dieses Gesetzes sind:

1.

die Voraussetzungen für einen auf Qualität ausgerichteten Weinbau in Niederösterreich zu schaffen und zu festigen,

2.

den Weinbau in Niederösterreich im Rahmen der Bestimmungen der Europäischen Union Beschränkungen und Kontrollen zu unterwerfen und

3.

weitere Festlegungen im Rahmen der Bestimmungen der Europäischen Union zu treffen.

§ 1 NÖ WBG 2002 seit 07.01.2020 weggefallen.

Stand vor dem 07.01.2020

In Kraft vom 27.01.2015 bis 07.01.2020
Ziele dieses Gesetzes sind:

1.

die Voraussetzungen für einen auf Qualität ausgerichteten Weinbau in Niederösterreich zu schaffen und zu festigen,

2.

den Weinbau in Niederösterreich im Rahmen der Bestimmungen der Europäischen Union Beschränkungen und Kontrollen zu unterwerfen und

3.

weitere Festlegungen im Rahmen der Bestimmungen der Europäischen Union zu treffen.

§ 1 NÖ WBG 2002 seit 07.01.2020 weggefallen.

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