NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 (NÖ LG 1997) Fundstelle

NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.04.2019 bis 31.12.9999

Änderung

LGBl. 0032-1 (DFB)

LGBl. 0032-2

LGBl. 0032-3

LGBl. 0032-4

LGBl. 0032-5

LGBl. 0032-6

LGBl. 0032-7

LGBl. 0032-8 (DFB)

LGBl. 0032-9

LGBl. 0032-10

LGBl. 0032-11

LGBl. 0032-12

LGBl. 0032-13

LGBl. 0032-14

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 30/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. Februar 2019 beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Ausgangsbetrag

2. Abschnitt
Bezüge und Sonderzahlungen der Landesorgane

§ 3

Höhe der Bezüge

§ 4

Anfall und Einstellung der Bezüge

§ 5

Sonderzahlung

§ 6

Bezugsfortzahlung

§ 7

Auszahlung der Bezüge und der Sonderzahlung

3. Abschnitt
Sonstige Ansprüche der Landesorgane

§ 8

Dienstwagen

§ 9

Vergütung für Dienstreisen

4. Abschnitt
Pensionsvorsorge der Landesorgane

§ 10

Pensionsversicherungsbeitrag

§ 11

Anrechnungsbetrag

§ 12

Anrechnung

5. Abschnitt
Freiwillige Pensionsvorsorge der Landesorgane

§ 13

Beitragsleistung

6. Abschnitt
Ansprüche der Gemeindeorgane

§ 14

Höhe der Bezüge und Entschädigungen in einer Stadt mit eigenem Statut

§ 15

Höhe der Bezüge und Entschädigungen in anderen Gemeinden

7. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für Gemeindeorgane

§ 16

Kommissionsgebühr

§ 17

Bezügevorrang und Sonderzahlungen

§ 18

Festsetzung der Bezüge und Entschädigungen

§ 19

Entstehen, Erlöschen und Ruhen der Ansprüche

§ 20

Auszahlung

§ 21

Vergütung für Dienstreisen

§ 22

Pensionsversicherung und freiwillige Pensionsvorsorge

8. Abschnitt
Bezüge des Präsidenten und der Vizepräsidenten der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer

§ 23

Höhe der Bezüge, Pensionsvorsorge

9. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Organe und Schlußbestimmungen

§ 24

Verzichtsverbot

§ 24a

Ruhe- und Versorgungsbezugsbegrenzung

§ 25

Eigener Wirkungsbereich

§ 26

Inkrafttreten

Stand vor dem 03.02.2025

In Kraft vom 31.01.2024 bis 03.02.2025

Änderung

LGBl. 0032-1 (DFB)

LGBl. 0032-2

LGBl. 0032-3

LGBl. 0032-4

LGBl. 0032-5

LGBl. 0032-6

LGBl. 0032-7

LGBl. 0032-8 (DFB)

LGBl. 0032-9

LGBl. 0032-10

LGBl. 0032-11

LGBl. 0032-12

LGBl. 0032-13

LGBl. 0032-14

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 30/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. Februar 2019 beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Ausgangsbetrag

2. Abschnitt
Bezüge und Sonderzahlungen der Landesorgane

§ 3

Höhe der Bezüge

§ 4

Anfall und Einstellung der Bezüge

§ 5

Sonderzahlung

§ 6

Bezugsfortzahlung

§ 7

Auszahlung der Bezüge und der Sonderzahlung

3. Abschnitt
Sonstige Ansprüche der Landesorgane

§ 8

Dienstwagen

§ 9

Vergütung für Dienstreisen

4. Abschnitt
Pensionsvorsorge der Landesorgane

§ 10

Pensionsversicherungsbeitrag

§ 11

Anrechnungsbetrag

§ 12

Anrechnung

5. Abschnitt
Freiwillige Pensionsvorsorge der Landesorgane

§ 13

Beitragsleistung

6. Abschnitt
Ansprüche der Gemeindeorgane

§ 14

Höhe der Bezüge und Entschädigungen in einer Stadt mit eigenem Statut

§ 15

Höhe der Bezüge und Entschädigungen in anderen Gemeinden

7. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für Gemeindeorgane

§ 16

Kommissionsgebühr

§ 17

Bezügevorrang und Sonderzahlungen

§ 18

Festsetzung der Bezüge und Entschädigungen

§ 19

Entstehen, Erlöschen und Ruhen der Ansprüche

§ 20

Auszahlung

§ 21

Vergütung für Dienstreisen

§ 22

Pensionsversicherung und freiwillige Pensionsvorsorge

8. Abschnitt
Bezüge des Präsidenten und der Vizepräsidenten der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer

§ 23

Höhe der Bezüge, Pensionsvorsorge

9. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Organe und Schlußbestimmungen

§ 24

Verzichtsverbot

§ 24a

Ruhe- und Versorgungsbezugsbegrenzung

§ 25

Eigener Wirkungsbereich

§ 26

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