NÖ Dienstprüfungsverweisungsverordnung (NÖ DPVV) Fundstelle

NÖ Dienstprüfungsverweisungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.06.2020 bis 31.12.9999

NÖ Dienstprüfungsverweisungsverordnung
StF: LGBl. 2200/19-0LGBl. 2200/19-1

Änderung

LGBl. 2200/19-1LGBl. Nr. 49/2015

LGBl. Nr. 49/2015LGBl. Nr. 52/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 19. Mai 2015 aufgrund des § 118 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 32/2015, und des § 21 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2015, verordnet:

Stand vor dem 24.06.2020

In Kraft vom 01.07.2015 bis 24.06.2020

NÖ Dienstprüfungsverweisungsverordnung
StF: LGBl. 2200/19-0LGBl. 2200/19-1

Änderung

LGBl. 2200/19-1LGBl. Nr. 49/2015

LGBl. Nr. 49/2015LGBl. Nr. 52/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 19. Mai 2015 aufgrund des § 118 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 32/2015, und des § 21 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2015, verordnet:

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