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NÖ DienstprüfungsverweisungsverordnungStF: LGBl. 2200/19-0LGBl. 2200/19-1
Änderung
LGBl. 2200/19-1LGBl. Nr. 49/2015
LGBl. Nr. 49/2015LGBl. Nr. 52/2020
Die NÖ Landesregierung hat am 19. Mai 2015 aufgrund des § 118 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 32/2015, und des § 21 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2015, verordnet:
NÖ DienstprüfungsverweisungsverordnungStF: LGBl. 2200/19-0LGBl. 2200/19-1
Änderung
LGBl. 2200/19-1LGBl. Nr. 49/2015
LGBl. Nr. 49/2015LGBl. Nr. 52/2020
Die NÖ Landesregierung hat am 19. Mai 2015 aufgrund des § 118 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 32/2015, und des § 21 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2015, verordnet: