§ 42 NÖ B 2007 In-Kraft-Treten des Gesetzes

NÖ Bestattungsgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2025 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das NÖ Leichen- und Bestattungsgesetz 1978, LGBl. 9480–2, außer Kraft.

(3) § 8 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 17/2020 tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das NÖ Leichen- und Bestattungsgesetz 1978, LGBl. 9480–2, außer Kraft.Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das NÖ Leichen- und Bestattungsgesetz 1978, Landesgesetzblatt 9480–2, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 8 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 17/2020 tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.Paragraph 8, Absatz 2, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 17 aus 2020, tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2024 tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraph eins, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2024, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

Stand vor dem 29.12.2025

In Kraft vom 11.02.2020 bis 29.12.2025
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das NÖ Leichen- und Bestattungsgesetz 1978, LGBl. 9480–2, außer Kraft.

(3) § 8 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 17/2020 tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das NÖ Leichen- und Bestattungsgesetz 1978, LGBl. 9480–2, außer Kraft.Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das NÖ Leichen- und Bestattungsgesetz 1978, Landesgesetzblatt 9480–2, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 8 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 17/2020 tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.Paragraph 8, Absatz 2, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 17 aus 2020, tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2024 tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraph eins, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2024, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

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