§ 42 NÖ B 2007

NÖ Bestattungsgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2020 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das NÖ Leichen- und Bestattungsgesetz 1978, LGBl. 9480–2, außer Kraft.

(3) § 8 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 17/2020 tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Stand vor dem 10.02.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.02.2020

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das NÖ Leichen- und Bestattungsgesetz 1978, LGBl. 9480–2, außer Kraft.

(3) § 8 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 17/2020 tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

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