§ 1 NÖ LFW GK-VO (weggefallen)

Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.09.2020 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung gilt für

-

Arbeitsstätten im Sinne des § 77 Abs. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973 (NÖ LAO), LGBl. 9020, und

-

Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner verbauten Flächen liegen.

(2) Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise§ 1 NÖ LFW GK-VO seit 02.09.2020 weggefallen. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

(3) Im Sinne dieser Verordnung gelten als

-

NÖ Landarbeitsordnung 1973 (NÖ LAO): die NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020

-

Grenzwerteverordnung 2018 (GKV 2018): die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe, BGBl. II Nr. 253/2001 in der Fassung BGBl. II Nr. 254/2018

-

Anhang I: Anhang I der vorstehend angeführten Grenzwerteverordnung 2018(4) Im übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des § 1 Abs. 2 bis 6 der Grenzwerteverordnung 2018.

Stand vor dem 02.09.2020

In Kraft vom 18.10.2018 bis 02.09.2020
(1) Diese Verordnung gilt für

-

Arbeitsstätten im Sinne des § 77 Abs. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973 (NÖ LAO), LGBl. 9020, und

-

Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner verbauten Flächen liegen.

(2) Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise§ 1 NÖ LFW GK-VO seit 02.09.2020 weggefallen. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

(3) Im Sinne dieser Verordnung gelten als

-

NÖ Landarbeitsordnung 1973 (NÖ LAO): die NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020

-

Grenzwerteverordnung 2018 (GKV 2018): die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe, BGBl. II Nr. 253/2001 in der Fassung BGBl. II Nr. 254/2018

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Anhang I: Anhang I der vorstehend angeführten Grenzwerteverordnung 2018(4) Im übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des § 1 Abs. 2 bis 6 der Grenzwerteverordnung 2018.

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