Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Liefert ein Messverfahren nach § 6 Abs. 2 der Grenzwerteverordnung 2018 Ergebnisse in der Einheit mg/m3, ist unter Zugrundelegung der Molmasse von Octan auf die Einheit ml/m3 umzurechnen.
(3) Unbeschadet des Abs. 1
|
| |||||||||
|
|
(2) Liefert ein Messverfahren nach § 6 Abs. 2 der Grenzwerteverordnung 2018 Ergebnisse in der Einheit mg/m3, ist unter Zugrundelegung der Molmasse von Octan auf die Einheit ml/m3 umzurechnen.
(3) Unbeschadet des Abs. 1
|
| |||||||||
|
|