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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Für die Unterteilung krebserzeugender Arbeitsstoffe gilt § 10 Abs. 2 der Grenzwerteverordnung 2018 sinngemäß.
(2) Für die Unterteilung krebserzeugender Arbeitsstoffe gilt § 10 Abs. 2 der Grenzwerteverordnung 2018 sinngemäß.