§ 11 NÖ LFW GK-VO (weggefallen)

Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.09.2020 bis 31.12.9999
Die Verwendung der in § 12 § 11 NÖder Grenzwerteverordnung 2018 genannten Arbeitsstoffe ist verboten LFW GK-VO seit 02.09.2020 weggefallen.

Stand vor dem 02.09.2020

In Kraft vom 18.10.2018 bis 02.09.2020
Die Verwendung der in § 12 § 11 NÖder Grenzwerteverordnung 2018 genannten Arbeitsstoffe ist verboten LFW GK-VO seit 02.09.2020 weggefallen.

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