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Legende:
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Änderung
LGBl. Nr. 59/2016LGBl. Nr. 37/2020
LGBl. Nr. 37/2020LGBl. Nr. 73/2021
Die NÖ Landesregierung hat am 21. April 2020 aufgrund des § 5 des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500 in der Fassung LGBl. Nr. 72/2018, verordnet:
Änderung
LGBl. Nr. 59/2016LGBl. Nr. 37/2020
LGBl. Nr. 37/2020LGBl. Nr. 73/2021
Die NÖ Landesregierung hat am 21. April 2020 aufgrund des § 5 des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500 in der Fassung LGBl. Nr. 72/2018, verordnet: