§ 84 NÖ KJHG Umsetzung von Unionsrecht

NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.08.2016 bis 31.12.9999

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 20052003/36109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 725. September 2005 überNovember 2003 betreffend die Anerkennung von BerufsqualifikationenRechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl.NrABl. Nr. L 25516 vom 3023. September 2005Jänner 2004, S. 2244;

2.

Richtlinie 20032004/10938/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2529. November 2003 betreffend die RechtsstellungApril 2004 über das Recht der langfristig aufenthaltsberechtigten DrittstaatsangehörigenUnionsbürger und ihrer Familienangehörigen, ABl.Nrsich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. Nr. L 16158 vom 2330. JännerApril 2004, S. 4477;

3.

Richtlinie 20042009/3850/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2925. April 2004Mai 2009 über das Recht der Unionsbürgerdie Bedingungen für die Einreise und ihrer Familienangehörigenden Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl.NrABl. Nr. L 158155 vom 3018. April 2004Juni 2009, S. 7717;

4.

Richtlinie 20092011/5098/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2513. Mai 2009Dezember 2011 über die Bedingungenein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für die EinreiseDrittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und den Aufenthaltzu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten BeschäftigungRechten für Drittstaatsarbeitnehmer, ABl.Nrdie sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, ABl. Nr. L 155343 vom 1823. Juni 2009Dezember 2011, S. 171;

5.

Richtlinie 2011/9851/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1311. DezemberMai 2011 über ein einheitliches Verfahrenzur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für DrittstaatsarbeitnehmerErweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalteninternationalen Schutz genießen, ABl.NrABl. Nr. L 343132 vom 2319. DezemberMai 2011, S. 1;

6.

Richtlinie 2011/5136/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 115. MaiApril 2011 zur Änderung der Richtlinie 2003Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/109626/EGJI des Rates zur Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen, die internationalen Schutz genießen, ABl.NrABl. L132Nr. L 101 vom 1915. MaiApril 2011, S.1S. 1;

7.

Richtlinie 2011/3693/EU des EPEuropäischen Parlaments und des Rates vom 513. AprilDezember 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandelssexuellen Missbrauchs und zum Schutz seiner Opferder sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 20022004/62668/JI des Rates, ABl. Nr. L 335 vom 17. Dezember 2011, S. 1.

Stand vor dem 22.08.2016

In Kraft vom 20.12.2013 bis 22.08.2016

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 20052003/36109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 725. September 2005 überNovember 2003 betreffend die Anerkennung von BerufsqualifikationenRechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl.NrABl. Nr. L 25516 vom 3023. September 2005Jänner 2004, S. 2244;

2.

Richtlinie 20032004/10938/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2529. November 2003 betreffend die RechtsstellungApril 2004 über das Recht der langfristig aufenthaltsberechtigten DrittstaatsangehörigenUnionsbürger und ihrer Familienangehörigen, ABl.Nrsich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. Nr. L 16158 vom 2330. JännerApril 2004, S. 4477;

3.

Richtlinie 20042009/3850/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2925. April 2004Mai 2009 über das Recht der Unionsbürgerdie Bedingungen für die Einreise und ihrer Familienangehörigenden Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl.NrABl. Nr. L 158155 vom 3018. April 2004Juni 2009, S. 7717;

4.

Richtlinie 20092011/5098/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2513. Mai 2009Dezember 2011 über die Bedingungenein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für die EinreiseDrittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und den Aufenthaltzu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten BeschäftigungRechten für Drittstaatsarbeitnehmer, ABl.Nrdie sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, ABl. Nr. L 155343 vom 1823. Juni 2009Dezember 2011, S. 171;

5.

Richtlinie 2011/9851/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1311. DezemberMai 2011 über ein einheitliches Verfahrenzur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für DrittstaatsarbeitnehmerErweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalteninternationalen Schutz genießen, ABl.NrABl. Nr. L 343132 vom 2319. DezemberMai 2011, S. 1;

6.

Richtlinie 2011/5136/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 115. MaiApril 2011 zur Änderung der Richtlinie 2003Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/109626/EGJI des Rates zur Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen, die internationalen Schutz genießen, ABl.NrABl. L132Nr. L 101 vom 1915. MaiApril 2011, S.1S. 1;

7.

Richtlinie 2011/3693/EU des EPEuropäischen Parlaments und des Rates vom 513. AprilDezember 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandelssexuellen Missbrauchs und zum Schutz seiner Opferder sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 20022004/62668/JI des Rates, ABl. Nr. L 335 vom 17. Dezember 2011, S. 1.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten