§ 20 NÖ GSG 2002 Schlussbestimmungen

NÖ Gassicherheitsgesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2025 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen (NÖ Gassicherheitsgesetz), LGBl. 8280–1, außer Kraft. Die nach dem zuletzt genannten Gesetz erlassenen Verordnungen gelten als Verordnungen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz 2002.

(3) Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des § 18 und § 18 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen (NÖ Gassicherheitsgesetz), LGBl. 8280–1, außer Kraft. Die nach dem zuletzt genannten Gesetz erlassenen Verordnungen gelten als Verordnungen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz 2002.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen (NÖ Gassicherheitsgesetz), Landesgesetzblatt 8280–1, außer Kraft. Die nach dem zuletzt genannten Gesetz erlassenen Verordnungen gelten als Verordnungen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz 2002.
  3. (3)Absatz 3Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des § 18 und § 18 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des Paragraph 18 und Paragraph 18, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2018, treten am 25. Mai 2018 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§§ 7 Abs. 2 und Abs. 6 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraphen 7, Absatz 2 und Absatz 6, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.

Stand vor dem 29.12.2025

In Kraft vom 23.05.2018 bis 29.12.2025
(1) Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen (NÖ Gassicherheitsgesetz), LGBl. 8280–1, außer Kraft. Die nach dem zuletzt genannten Gesetz erlassenen Verordnungen gelten als Verordnungen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz 2002.

(3) Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des § 18 und § 18 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen (NÖ Gassicherheitsgesetz), LGBl. 8280–1, außer Kraft. Die nach dem zuletzt genannten Gesetz erlassenen Verordnungen gelten als Verordnungen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz 2002.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen (NÖ Gassicherheitsgesetz), Landesgesetzblatt 8280–1, außer Kraft. Die nach dem zuletzt genannten Gesetz erlassenen Verordnungen gelten als Verordnungen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz 2002.
  3. (3)Absatz 3Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des § 18 und § 18 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des Paragraph 18 und Paragraph 18, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2018, treten am 25. Mai 2018 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§§ 7 Abs. 2 und Abs. 6 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraphen 7, Absatz 2 und Absatz 6, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.

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