§ 20 NÖ GSG 2002 Schlussbestimmungen

NÖ Gassicherheitsgesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen (NÖ Gassicherheitsgesetz), LGBl. 8280–1, außer Kraft. Die nach dem zuletzt genannten Gesetz erlassenen Verordnungen gelten als Verordnungen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz 2002.

(3) Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des § 18 und § 18 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 22.05.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.05.2018

(1) Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen (NÖ Gassicherheitsgesetz), LGBl. 8280–1, außer Kraft. Die nach dem zuletzt genannten Gesetz erlassenen Verordnungen gelten als Verordnungen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz 2002.

(3) Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des § 18 und § 18 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

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