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(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen (NÖ Gassicherheitsgesetz), LGBl. 8280–1, außer Kraft. Die nach dem zuletzt genannten Gesetz erlassenen Verordnungen gelten als Verordnungen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz 2002.
(3) Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des § 18 und § 18 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen (NÖ Gassicherheitsgesetz), LGBl. 8280–1, außer Kraft. Die nach dem zuletzt genannten Gesetz erlassenen Verordnungen gelten als Verordnungen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz 2002.
(3) Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des § 18 und § 18 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.