§ 2 NÖ AIGV 1976 G 1976 (weggefallen)

Authentische Interpretation NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 und die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2024 bis 31.12.9999
§ 1 § 2 NÖist von den Behörden und Gerichten in allen laufenden und künftigen Verfahren anzuwenden AIGV 1976 G 1976 seit 31.03.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2024

In Kraft vom 07.12.2016 bis 31.03.2024
§ 1 § 2 NÖist von den Behörden und Gerichten in allen laufenden und künftigen Verfahren anzuwenden AIGV 1976 G 1976 seit 31.03.2024 weggefallen.

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