§ 97 NÖ KAG (weggefallen)

NÖ Krankenanstaltengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Vorbereitungen für die erste Bestellung eines NÖ Patienten- und Pflegeanwaltes/einer Patienten- und Pflegeanwältin können bereits nach Beschlußfassung dieses Gesetzes getroffen werden§ 97 NÖ KAG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
Vorbereitungen für die erste Bestellung eines NÖ Patienten- und Pflegeanwaltes/einer Patienten- und Pflegeanwältin können bereits nach Beschlußfassung dieses Gesetzes getroffen werden§ 97 NÖ KAG seit 31.12.2019 weggefallen.

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