§ 100 NÖ KAG (weggefallen)

NÖ Krankenanstaltengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Organe des Fonds sind der Geschäftsführer und die NÖ Patienten-Entschädigungskommission (im Folgenden kurz: Entschädigungskommission genannt)§ 100 NÖ KAG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
Organe des Fonds sind der Geschäftsführer und die NÖ Patienten-Entschädigungskommission (im Folgenden kurz: Entschädigungskommission genannt)§ 100 NÖ KAG seit 31.12.2019 weggefallen.

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