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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Im Einzelfall, insbesonders bei Vorliegen einer sozialen Härte, kann der Geschäftsführer nach Einholung einer Empfehlung der Entschädigungskommission von der Verpflichtung zur Zurückzahlung entweder zur Gänze oder hinsichtlich eines Teilbetrages Abstand nehmen.
(2) Im Einzelfall, insbesonders bei Vorliegen einer sozialen Härte, kann der Geschäftsführer nach Einholung einer Empfehlung der Entschädigungskommission von der Verpflichtung zur Zurückzahlung entweder zur Gänze oder hinsichtlich eines Teilbetrages Abstand nehmen.