§ 108 NÖ KAG (weggefallen)

NÖ Krankenanstaltengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Begehren von Patienten auf Entschädigung aus dem Fonds und der damit im Zusammenhang stehende Schriftverkehr sind von allen Landes- und Gemeindeabgaben befreit§ 108 NÖ KAG seit 31.12.2019 weggefallen. Ebenso ist auch der Geschäftsführer und die Entschädigungskommission bei Ausübung ihrer Tätigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Ausfertigung von Schriftstücken, von allen Landes- und Gemeindeabgaben befreit.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
Begehren von Patienten auf Entschädigung aus dem Fonds und der damit im Zusammenhang stehende Schriftverkehr sind von allen Landes- und Gemeindeabgaben befreit§ 108 NÖ KAG seit 31.12.2019 weggefallen. Ebenso ist auch der Geschäftsführer und die Entschädigungskommission bei Ausübung ihrer Tätigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Ausfertigung von Schriftstücken, von allen Landes- und Gemeindeabgaben befreit.

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