§ 11 NÖ GVS (weggefallen)

NÖ Gemeindeverbändeverordnung Seuchenvorsorgeabgabe

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Das Dienstverhältnis der Bediensteten des Gemeindeverbandes endet jedenfalls mit der Auflösung des Gemeindeverbandes§ 11 NÖ GVS seit 31.12.2018 weggefallen. In den Dienstverträgen ist eine entsprechende Befristung vorzusehen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
Das Dienstverhältnis der Bediensteten des Gemeindeverbandes endet jedenfalls mit der Auflösung des Gemeindeverbandes§ 11 NÖ GVS seit 31.12.2018 weggefallen. In den Dienstverträgen ist eine entsprechende Befristung vorzusehen.

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