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(1) Die von der Verbandsversammlung am 12. November 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3, § 5 Abs. 1 bis 3, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1 und 2, § 14 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.
(2) Das Ausscheiden der Gemeinde Winklarn sowie die von der Verbandsversammlung am 24. November 2014 und von den verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1, 3, 4 und 5, § 9 Abs. 2 und 4 und § 11 Abs. 3, 4, 5 und 9) wird genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2015 wirksam.
(1) Die von der Verbandsversammlung am 12. November 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3, § 5 Abs. 1 bis 3, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1 und 2, § 14 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.
(2) Das Ausscheiden der Gemeinde Winklarn sowie die von der Verbandsversammlung am 24. November 2014 und von den verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1, 3, 4 und 5, § 9 Abs. 2 und 4 und § 11 Abs. 3, 4, 5 und 9) wird genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2015 wirksam.