§ 90 NÖ 1 GVV Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.08.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Gartenbrunn, Gnadendorf, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf bei Staatz, Staatz, Stronsdorf und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Gartenbrunn, Gnadendorf, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf bei Staatz, Staatz, Stronsdorf und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Fallbach sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 20. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Fallbach sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 20. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. (23)Absatz 23Der BeitrittDie Beitritte der Gemeinde FallbachGemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 2029. Juni 19941995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der BeitrittDie Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 19941996 wirksam.Der BeitrittDie Beitritte der Gemeinde FallbachGemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 2029. Juni 19941995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der BeitrittDie Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 19941996 wirksam.
  4. (34)Absatz 34Die Beitritte der Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 2913. Juni 1995März 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2§ 1) werdenwird genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurdenwurde am 1. Jänner 19962013 wirksam.Die Beitritte der Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 2913. Juni 1995März 2012 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2eins,) werdenwird genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurdenwurde am 1. Jänner 19962013 wirksam.
  5. (45)Absatz 45Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 136. März 2012 beschlossene ÄnderungNovember 2023 und am 16. April 2024 beschlossenen Änderungen der Satzung (§ 1§§ 2, 3, und 6) wirdwerden genehmigt. Die Satzungsänderung wurdeSatzungsänderungen wurden am 1. Jänner 20132024 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 136. März 2012 beschlossene ÄnderungNovember 2023 und am 16. April 2024 beschlossenen Änderungen der Satzung (Paragraph einsParagraphen 2,, 3, und 6) wirdwerden genehmigt. Die Satzungsänderung wurdeSatzungsänderungen wurden am 1. Jänner 20132024 wirksam.

Stand vor dem 28.08.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 28.08.2024
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Gartenbrunn, Gnadendorf, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf bei Staatz, Staatz, Stronsdorf und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Gartenbrunn, Gnadendorf, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf bei Staatz, Staatz, Stronsdorf und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Fallbach sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 20. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Fallbach sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 20. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. (23)Absatz 23Der BeitrittDie Beitritte der Gemeinde FallbachGemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 2029. Juni 19941995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der BeitrittDie Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 19941996 wirksam.Der BeitrittDie Beitritte der Gemeinde FallbachGemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 2029. Juni 19941995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der BeitrittDie Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 19941996 wirksam.
  4. (34)Absatz 34Die Beitritte der Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 2913. Juni 1995März 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2§ 1) werdenwird genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurdenwurde am 1. Jänner 19962013 wirksam.Die Beitritte der Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 2913. Juni 1995März 2012 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2eins,) werdenwird genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurdenwurde am 1. Jänner 19962013 wirksam.
  5. (45)Absatz 45Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 136. März 2012 beschlossene ÄnderungNovember 2023 und am 16. April 2024 beschlossenen Änderungen der Satzung (§ 1§§ 2, 3, und 6) wirdwerden genehmigt. Die Satzungsänderung wurdeSatzungsänderungen wurden am 1. Jänner 20132024 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 136. März 2012 beschlossene ÄnderungNovember 2023 und am 16. April 2024 beschlossenen Änderungen der Satzung (Paragraph einsParagraphen 2,, 3, und 6) wirdwerden genehmigt. Die Satzungsänderung wurdeSatzungsänderungen wurden am 1. Jänner 20132024 wirksam.

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