§ 90 NÖ 1 GVV Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.08.2024 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Gartenbrunn, Gnadendorf, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf bei Staatz, Staatz, Stronsdorf und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Fallbach sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 20. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.

(3) Die Beitritte der Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1996 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 13. März 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Gartenbrunn, Gnadendorf, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf bei Staatz, Staatz, Stronsdorf und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Gartenbrunn, Gnadendorf, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf bei Staatz, Staatz, Stronsdorf und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Fallbach sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 20. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Fallbach sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 20. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die Beitritte der Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1996 wirksam.Die Beitritte der Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1996 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Die von der Verbandsversammlung am 13. März 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 13. März 2012 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. November 2023 und am 16. April 2024 beschlossenen Änderungen der Satzung (§§ 2, 3, und 6) werden genehmigt. Die Satzungsänderungen wurden am 1. Jänner 2024 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. November 2023 und am 16. April 2024 beschlossenen Änderungen der Satzung (Paragraphen 2,, 3, und 6) werden genehmigt. Die Satzungsänderungen wurden am 1. Jänner 2024 wirksam.

Stand vor dem 28.08.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 28.08.2024
(1) Die von den Gemeinden Gartenbrunn, Gnadendorf, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf bei Staatz, Staatz, Stronsdorf und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Fallbach sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 20. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.

(3) Die Beitritte der Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1996 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 13. März 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Gartenbrunn, Gnadendorf, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf bei Staatz, Staatz, Stronsdorf und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Gartenbrunn, Gnadendorf, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf bei Staatz, Staatz, Stronsdorf und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Fallbach sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 20. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Fallbach sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 20. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die Beitritte der Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1996 wirksam.Die Beitritte der Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1996 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Die von der Verbandsversammlung am 13. März 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 13. März 2012 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. November 2023 und am 16. April 2024 beschlossenen Änderungen der Satzung (§§ 2, 3, und 6) werden genehmigt. Die Satzungsänderungen wurden am 1. Jänner 2024 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. November 2023 und am 16. April 2024 beschlossenen Änderungen der Satzung (Paragraphen 2,, 3, und 6) werden genehmigt. Die Satzungsänderungen wurden am 1. Jänner 2024 wirksam.

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