§ 115 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Schneebergklang

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2018 bis 31.12.9999

(1) Die von den Gemeinden Grünbach am Schneeberg und Würflach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Grünbach am Schneeberg-Würflach“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Höflein an der Hohen Wand, Puchberg am Schneeberg, Schrattenbach und Willendorf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. September 2001 und am 3. Dezember 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 6, § 9) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 15. April 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2014 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinde Hohe Wand und die von der Verbandsversammlung am 24. April 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 5 Abs. 4 und § 14 Abs. 3) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2019 wirksam.

Stand vor dem 30.07.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 30.07.2018

(1) Die von den Gemeinden Grünbach am Schneeberg und Würflach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Grünbach am Schneeberg-Würflach“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Höflein an der Hohen Wand, Puchberg am Schneeberg, Schrattenbach und Willendorf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. September 2001 und am 3. Dezember 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 6, § 9) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 15. April 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2014 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinde Hohe Wand und die von der Verbandsversammlung am 24. April 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 5 Abs. 4 und § 14 Abs. 3) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2019 wirksam.

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