Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Der Beitritt der Gemeinde Bergland sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 29. April 1997 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6 Abs. 1, 12 Abs. 2) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 1998 wirksam.
(2) Die von den betroffenen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2000 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 11. November 2020 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 5 und § 12 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.
(1) Der Beitritt der Gemeinde Bergland sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 29. April 1997 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6 Abs. 1, 12 Abs. 2) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 1998 wirksam.
(2) Die von den betroffenen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2000 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 11. November 2020 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 5 und § 12 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.