§ 124 NÖ 1 GVV

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.08.2024 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Breitenstein, Reichenau an der Rax, Schottwien, Schwarzau im Gebirge und Semmering beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Hans Lanner Musikschule” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1998 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 11. August 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2010 beschlossene Satzungsänderung (§ 1 Abs. 1, § 3 und § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinde Payerbach sowie die von der Verbandsversammlung am 26. August 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Breitenstein, Reichenau an der Rax, Schottwien, Schwarzau im Gebirge und Semmering beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Hans Lanner Musikschule” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1998 wirksam.Die von den Gemeinden Breitenstein, Reichenau an der Rax, Schottwien, Schwarzau im Gebirge und Semmering beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Hans Lanner Musikschule” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1998 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 11. August 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 11. August 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2010 beschlossene Satzungsänderung (§ 1 Abs. 1, § 3 und § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2010 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph eins, Absatz eins,, Paragraph 3 und Paragraph 9,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Payerbach sowie die von der Verbandsversammlung am 26. August 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Payerbach sowie die von der Verbandsversammlung am 26. August 2013 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Die Beitritte der Gemeinden Enzenreith, Gloggnitz und Prigglitz sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 17. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 9, 10 und 11 sowie Ergänzung eines neuen § 19) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.Die Beitritte der Gemeinden Enzenreith, Gloggnitz und Prigglitz sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 17. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 9, 10 und 11 sowie Ergänzung eines neuen Paragraph 19,) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.

Stand vor dem 28.08.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 28.08.2024
(1) Die von den Gemeinden Breitenstein, Reichenau an der Rax, Schottwien, Schwarzau im Gebirge und Semmering beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Hans Lanner Musikschule” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1998 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 11. August 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2010 beschlossene Satzungsänderung (§ 1 Abs. 1, § 3 und § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinde Payerbach sowie die von der Verbandsversammlung am 26. August 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Breitenstein, Reichenau an der Rax, Schottwien, Schwarzau im Gebirge und Semmering beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Hans Lanner Musikschule” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1998 wirksam.Die von den Gemeinden Breitenstein, Reichenau an der Rax, Schottwien, Schwarzau im Gebirge und Semmering beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Hans Lanner Musikschule” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1998 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 11. August 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 11. August 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2010 beschlossene Satzungsänderung (§ 1 Abs. 1, § 3 und § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2010 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph eins, Absatz eins,, Paragraph 3 und Paragraph 9,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Payerbach sowie die von der Verbandsversammlung am 26. August 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Payerbach sowie die von der Verbandsversammlung am 26. August 2013 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Die Beitritte der Gemeinden Enzenreith, Gloggnitz und Prigglitz sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 17. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 9, 10 und 11 sowie Ergänzung eines neuen § 19) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.Die Beitritte der Gemeinden Enzenreith, Gloggnitz und Prigglitz sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 17. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 9, 10 und 11 sowie Ergänzung eines neuen Paragraph 19,) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.

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