§ 134 NÖ 1 GVV

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2022 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Obritzberg-Rust, Statzendorf und Wölbling beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Wölbling, Obritzberg-Rust, Statzendorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.

Stand vor dem 14.12.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 14.12.2022
Die von den Gemeinden Obritzberg-Rust, Statzendorf und Wölbling beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Wölbling, Obritzberg-Rust, Statzendorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.

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