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(1) Die von den Gemeinden Hochneukirchen-Gschaidt und Krumbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Süd” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 18. März 2016 beschlossene Satzungsänderung (§ 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 20. Februar 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 2 und § 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2020 wirksam.
(1) Die von den Gemeinden Hochneukirchen-Gschaidt und Krumbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Süd” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 18. März 2016 beschlossene Satzungsänderung (§ 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 20. Februar 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 2 und § 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2020 wirksam.