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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(2) Der Beitritt der Gemeinde Schwarzenbach sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 10 Abs. 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2020 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Schwarzenbach sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 10 Abs. 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2020 wirksam.