§ 150 NÖ 1 GVV Musikschulverband Heidenreichstein

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.12.2017 bis 31.12.9999

(1) Die von den Gemeinden Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang und Eggern beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Heidenreichstein” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Eisgarn, Haugschlag, Litschau und Reingers sowie die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2016 und am 20. Juli 2017 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2 und 3 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.

Stand vor dem 18.12.2017

In Kraft vom 01.01.2015 bis 18.12.2017

(1) Die von den Gemeinden Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang und Eggern beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Heidenreichstein” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Eisgarn, Haugschlag, Litschau und Reingers sowie die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2016 und am 20. Juli 2017 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2 und 3 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.

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