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Legende:
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(2) Der Beitritt der Gemeinde Leobendorf sowie die von der Verbandsversammlung am 17. November 2006 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2007 wirksam.
(3) Der Beitritt der Gemeinden Drösing und Hohenau an der March sowie die von der Verbandsversammlung am 30. Mai 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2019 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Leobendorf sowie die von der Verbandsversammlung am 17. November 2006 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2007 wirksam.
(3) Der Beitritt der Gemeinden Drösing und Hohenau an der March sowie die von der Verbandsversammlung am 30. Mai 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2019 wirksam.