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Legende:
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(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs. 1, § 4, § 5 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs. 1, § 4, § 5 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.