§ 167 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Kleinharraserbach

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.12.2023 bis 31.12.9999
Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 11 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 11 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 11, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Gaweinstal, Hohenruppersdorf und Matzen-Raggendorf, sowie von der Verbandsversammlung am 12. Juli 2023 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Kleinharraserbach“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeabwasserverband Oberer Weidenbach“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.

Stand vor dem 21.12.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 21.12.2023
Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 11 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 11 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 11, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Gaweinstal, Hohenruppersdorf und Matzen-Raggendorf, sowie von der Verbandsversammlung am 12. Juli 2023 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Kleinharraserbach“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeabwasserverband Oberer Weidenbach“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.

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