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(1) Die von den Gemeinden Kapelln, Weißenkirchen an der Perschling und Würmla beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Gewerbepark Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. Mai 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3 und § 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.
(1) Die von den Gemeinden Kapelln, Weißenkirchen an der Perschling und Würmla beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Gewerbepark Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. Mai 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3 und § 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.